In den letzten Tagen haben viele Nutzer festgestellt, dass Google Maps und andere Google-Dienste nicht mehr wie gewohnt funktionieren. Dies liegt an einer neuen EU-Richtlinie, die erhebliche Veränderungen in der Art und Weise mit sich bringt, wie Google seine Dienste in der Europäischen Union anbieten darf. Dieser Beitrag erklärt, warum Google Maps und andere Funktionen „weg“ sind, und was Sie tun können, um einige Funktionen zurückzubekommen.
Die neue EU-Richtlinie und ihre Auswirkungen
Was ist der Digital Markets Act (DMA)?
Der Digital Markets Act (DMA) ist eine EU-Regelung, die am 7. März in Kraft getreten ist und speziell darauf abzielt, die Macht großer Internetunternehmen – sogenannte „Gatekeeper“ – zu regulieren. Google gehört zu den sechs identifizierten Unternehmen, die ihre Dienste anpassen mussten, um den neuen Vorschriften zu entsprechen. Ziel des DMA ist es, den Wettbewerb zu fördern und den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten zu geben.
Welche Änderungen wurden vorgenommen?
Die offensichtlichste Änderung betrifft die Verknüpfung von Diensten. Vor der neuen Richtlinie konnte Google automatisch Informationen zwischen seinen verschiedenen Diensten wie der Google-Suche, Google Maps, YouTube und den Kontakten austauschen. Diese Verknüpfungen ermöglichten es Google, seine Dienste sehr benutzerfreundlich und nahtlos zu gestalten. Seit der Einführung des DMA dürfen diese Dienste jedoch nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer miteinander kommunizieren.
Konkrete Auswirkungen auf Google Maps
Wegfall der automatischen Verknüpfung
Früher konnte man, wenn man im Browser eine Adresse oder ein Geschäft suchte, direkt auf die Karte klicken, um diese in Google Maps zu öffnen. Dies ist jetzt nicht mehr möglich. Statt einer interaktiven Kartenansicht wird nur noch ein statisches Bild der Karte angezeigt. Nutzer müssen den Weg zu Google Maps manuell finden, was die Bedienung weniger intuitiv macht.
Einschränkungen bei den Adressvorschlägen
Eine weitere signifikante Änderung betrifft die automatischen Adressvorschläge. Früher konnte Google Maps basierend auf Ihren gespeicherten Kontakten automatisch Adressen vorschlagen. Diese Funktionalität ist nun ebenfalls eingeschränkt, es sei denn, der Nutzer gibt ausdrücklich seine Zustimmung zum Datenaustausch zwischen den Diensten.
Zahlen und Fakten zur neuen Regelung
- Inkrafttreten des DMA: 7. März
- Betroffene Unternehmen: 6 (darunter Google, Amazon, Meta, Apple)
- Betroffene Google-Dienste: Google Maps, Google-Suche, YouTube, Kontakte, und weitere
- Wichtigste Einschränkung: Verbot der automatischen Datenverknüpfung ohne ausdrückliche Zustimmung
Was können Sie tun, um Funktionen zurückzubekommen?
Manuelle Aktivierung der Verknüpfungen
Falls Ihnen die Bequemlichkeit der alten Google-Dienste wichtiger ist als der erhöhte Datenschutz, können Sie einige der alten Funktionen wiederherstellen. Google bietet eine Webseite an, auf der Sie auswählen können, welche Dienste Daten untereinander austauschen dürfen. Dazu müssen Sie sich mit Ihrem Google-Konto anmelden und explizit zustimmen, dass zum Beispiel Google Maps wieder mit der Google-Suche und Ihren Kontakten synchronisiert wird.
Einschränkungen bleiben bestehen
Auch nach der manuellen Aktivierung dieser Verknüpfungen bleiben einige Einschränkungen bestehen. Zum Beispiel wird die Karte in der Google-Suche nicht mehr direkt mit Google Maps verknüpft. Die einzige Möglichkeit, schnell zu Google Maps zu gelangen, ist der „Route“-Button, der gelegentlich unter den Karten angezeigt wird.
Fazit
Die neuen EU-Regelungen haben das Nutzungserlebnis von Google Maps und anderen Google-Diensten in der EU spürbar verändert. Viele der Funktionen, die Google so benutzerfreundlich gemacht haben, sind nun aufgrund der neuen Vorschriften eingeschränkt oder erfordern eine aktive Zustimmung durch den Nutzer. Dies mag für viele zunächst als Rückschritt erscheinen, ist jedoch ein Schritt in Richtung größerer Datenschutz und Kontrolle über die eigenen Daten. Wenn Sie jedoch die alten Verknüpfungen bevorzugen, können Sie diese manuell wiederherstellen – allerdings mit einigen verbleibenden Einschränkungen.